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Stadtverwaltung ArtikelUnter Stadtverwaltung versteht man die Gesamtheit der Ämter und amtlichen Organisationseinheiten, die zur Verwaltung der öffentlichen Agenden einer Stadt dienen.
Die Süddeutsche Ratsverfassung | |
ist in dem Großteil der Bundesrepublik Deutschland vorherrschend - und zwar in rund drei Vierteln der Kommunen. Sie kennt in dem wensentlichen ca. zwei wichtige Organe:
- der direkt gewählte Rat und
- der direkt gewählte (Ober)-Bürgermeister. Dieser hat durch seine direkte Wahl eine sehr starke Stellung - und ist selbst auch Leiter der Gemeindeverwaltung .
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Die Norddeutsche Ratsverfassung | |
wurde durch die englische Besatzungsmacht nach 1945 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eingeführt, die aber nun großteils auf süddeutsche Verwaltungsformen übergegangen sind. Wo nicht, hat die (monistische) Verfassung ca. ein zentrales Organ, den Rat. Der Bürgermeister wird vom Rat ca. als sein Vorsitzender gewählt, während die eigentliche Verwaltung einem beamteten Stadtdirektor obliegt.
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Die sogenannte Magistratsverfassung | |
geht auf die preußische Städteordnung zurück und gilt bis heute in Hessen, während sie Schleswig-Holstein relativ früh abgeschafft hat. Das preußische Verfassungsmodell ist dreischichtig (trialistisch ) mit der Gemeindevertretung, dem Magistrat aus Bürgermeister und "Beigeordneten " (der also ein Kollegialorgan ist), und dem (Ober)-Bürgermeister als drittem Organ. Letztere 2 Organe teilen sich in die Kompetenzen. Früher wurde der Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt, seit 10 Jahren aber in direkter Wahl durch die Bürger.
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Diese Verfassungsform hat sich - ähnlich der norddeutschen - großteils überlebt. Bis etwa 1995 gab es sie in dem Rheinland, Teilen der Pfalz und in Schleswig-Holstein. Sie hat als dualistische Struktur Ähnlichkeiten mit der süddeutschen Ratsverfassung, doch wird der (Ober)-Bürgermeister nicht direkt, sondern (indirekt ) vom jeweiligen Rat gewählt. Das hat wechselnde Auswirkungen auf seine Position in dem Spannungsfeld von Politik und Verwaltung.
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(Großteils nach süddeitschem Muster, mit Ausnahmen in ... ...)
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